1. Miteinander
Respekt und Freundlichkeit: Ein wertschätzender und hilfsbereiter Umgang miteinander ist uns besonders wichtig. Jede Person soll sich in der Schule wohlfühlen und respektiert werden.
Grüßen: Ein höfliches Begrüßen von Lehrkräften – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule – trägt zu einer positiven Atmosphäre bei.
Pünktlichkeit: Alle Schüler:innen und Lehrkräfte sind angehalten, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Dies zeigt Respekt und Verantwortungsbewusstsein.
Konfliktlösung: Probleme werden sachlich und gemeinsam besprochen. Der Klassenvorstand, Beratungslehrer:innen oder die Direktion stehen unterstützend zur Verfügung.
2. Ordnung in den Pausen
Erholung: Die Pausen dienen der Entspannung und sollen ohne Gefährdung oder Sachbeschädigung verbracht werden.
Sicherheitsmaßnahmen: Das Sitzen auf Fensterbänken und Treppen sowie Ballspiele im Gebäude sind untersagt, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Musik und Handys: Musik darf nur leise gehört werden.
Sauberkeit und Ordnung: Sitzplätze sollen nach der Pause ordentlich verlassen werden, damit der Unterricht störungsfrei fortgesetzt werden kann.
Verlassen des Schulgeländes: In der Mittagspause dürfen Schüler:innen das Schulgelände kurzzeitig verlassen.
3. Rauchverbot
Rauchen und alternative Produkte: Der Konsum von Tabakwaren, E-Zigaretten, Nikotinbeuteln und ähnlichen Produkten ist während der Unterrichtszeit und im gesamten Schulbereich (auch am Weg zum Turnsaal) untersagt.
4. Alkohol & Suchtmittel
Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist während der Schulzeit sowie bei schulbezogenen Veranstaltungen streng verboten.
Drogen und Suchtmittel: Besitz, Konsum und Handel von Drogen oder suchtgefährdenden Substanzen sind nicht erlaubt.
5. Garderobe
Hausschuhe: Zur Wahrung der Sauberkeit sind Hausschuhe verpflichtend.
Schuhwechsel für externe Schüler:innen: Externe Schüler:innen wechseln ihre Straßenschuhe in der Garderobe gegen Hausschuhe.
6. Parkordnung
Parkflächen: Schüler:innen dürfen ausschließlich auf den vorgesehenen Parkplätzen außerhalb des Schulgeländes parken.
7. Krankmeldungen
Meldungspflicht: Krankmeldungen müssen sowohl bei der Schule unter 03142/223940 als auch beim Ausbildungsbetrieb erfolgen. Eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich.
Erkrankung während des Unterrichts: Bei plötzlicher Erkrankung ist das Sekretariat umgehend zu informieren.
8. Ordnung, Sauberkeit und Energiesparen
Mülltrennung: Müll wird getrennt entsorgt, um die Umwelt zu schützen.
Energie sparen: Beim Verlassen des Klassenzimmers sind Licht auszuschalten und Fenster zu schließen.
Getränke: Offene Getränke sind in Laboren nicht erlaubt. Im LS9 und LS10 dürfen offene Getränke konsumiert werden.
Klassenordner: Diese tragen Verantwortung für Ordnung und Energiesparen im Klassenzimmer.
9. Verantwortung & Regeln
· Mobiltelefone: Müssen im Unterricht lautlos geschaltet sein und nach Aufforderung der Lehrkraft in der Box verwahrt werden.
· Schadensmeldung: Schäden sind unverzüglich dem Klassenvorstand oder Schulwart zu melden.
· Diebstahl: Alle Diebstähle werden zur Anzeige gebracht.
· Änderungen der Hausordnung: Anpassungen werden jährlich im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) besprochen.
10. Verantwortung & Regeln
· Konsequenzen: Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet und können bis zum Schulausschluss oder einer polizeilichen Anzeige führen.
Diese Hausordnung dient dem harmonischen und respektvollen Umgang.
DI(FH) Ing. Markus Bayer, BEd. Boris Drozdovsky
Direktor der LBS Voitsberg Schulsprecher
24.06.2025
Die Laborordnung dient zur Verhütung von Unfällen, zur größtmöglichen Schonung und Instandhaltung der Geräte und Einrichtungen sowie zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit in den Laborräumen!
Im Interesse der Sicherheit in den Labors und einer soliden Ausbildung, ist besonders im Laborbereich eine rasche und genaue Befolgung der Anordnungen der Lehrer erforderlich.
Die Unfallvorschriften sind einzuhalten! Alle Handlungen (Spielereien etc.), die jemanden gefährden können, sind zu unterlassen!
Der Arbeitsplatz darf nur auf Anordnung des Lehrers oder bei zwingendem Grund verlassen werden.
Nur wer ausdrücklich vom Lehrer ermächtigt ist, darf ein Gerät, Instrument oder eine Maschine in Gang setzen und an ihr arbeiten. Dies gilt auch für jede bewegte oder bewegliche Vorrichtung u. ä. m.
Die Entnahme von Messinstrumenten, Werkzeugen und Arbeitsmaterial aus den Werkzeugschränken ist nur auf Anordnung des Lehrers gestattet. Der Schüler ist für deren sorgfältige Instandhaltung verantwortlich und ersatzpflichtig!
Schäden oder Verluste von Werkzeugen oder Einrichtungen sind sofort dem Lehrer zu melden.
Sämtliche Schaltübungen sind spannungslos aufzubauen. Erst nach Überprüfung jeder einzelnen Schaltung durch den Lehrer wird von ihm eingeschaltet!
Geräte, Instrumente, Maschinen und Werkzeuge dürfen erst in Betrieb genommen werden, nachdem alle erforderlichen Schutzvorrichtungen angebracht sind. Niemand darf in Bewegung befindliche Maschinenteile berühren!
Zu der vom Lehrer angegebenen Zeit haben die Schüler den Arbeitsplatz bzw. das Labor ordentlich zusammenzuräumen. (An die dafür vorgesehenen Plätze)
Der Laborordner sorgt bei Unterrichtsende für geleerte Abfallkübel, gereinigte Tafeln etc.
Die Schüler werden in Form einer Sicherheitsbelehrung auf die Gefahren des elektrischen Stroms, der Grundregeln der Unfallverhütung als auch über das Verhalten im Laborunterricht in Kenntnis gesetzt. Die Schüler müssen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie die Sicherheitsbelehrung gehört und sich über die vorhandenen Gefahren im Labor im Klaren sind. Ohne diese Unterschrift darf der Schüler nicht am Laborunterricht teilnehmen. Es wurde auf „Erste Hilfe“ u. Fluchtweg hingewiesen.
NOT AUS: An jedem Laborübungsplatz befinden sich „Not-Aus“ Taster (rote Pilztasten), die bei Gefährdung von Personen und Einrichtungen sofort betätigt werden müssen.
Sicherheit: Schüler haben sich in den Laborräumlichkeiten vorsichtig und besonnen zu benehmen. Dieses Verhalten gilt vor allem neben spannungsführenden Schaltungen und rotierenden Teilen.
Gefährdung anderer Personen: Alle im Labor tätigen Personen sind verpflichtet, sich und andere vor Schaden zu schützen. Die Schüler dürfen Schutzvorrichtungen nicht entfernen oder unwirksam machen. Veränderungen an spannungsführenden und rotierenden Teilen sind unzulässig.
Schaltungsfreigabe: Vor dem Anschluss an das Netz oder an eine andere Spannungsquelle ist die Schaltung nochmals zu überprüfen und die Erlaubnis des zuständigen Lehrers/in für das Zuschalten einzuholen. Schaltungsänderungen dürfen nur im spannungslosen Zustand erfolgen. Bei Schalthandlungen ist so vorzugehen, dass die Schaltströme möglichst klein sind.
An- und Abmelden beim Lehrer: Die durchzuführenden Versuche werden vom Lehrer/in zugewiesen. Das Verlassen des Laborplatzes, der Aufenthalt in den anderen Labors oder an anderen Laborplätzen ist nicht erlaubt. Das Betätigen von Schaltern, das Drehen an Drehknöpfen oder andere Handlungen an Geräten und Einrichtungen, die nicht zum eigenen Laborversuch gehören, sind zu unterlassen und werden geahndet.
Mutwillige Beschädigung: Alle Handlungen, die zu einer mutwilligen Beschädigung oder Zerstörung von Messgeräten, Computern und anderen Einrichtungen führen, sind zu unterlassen.
Messgeräte: Im Zuge der Laborübungen kommen hochwertige Messgeräte zum Einsatz. Bei der Verwendung der Messgeräte ist besonders auf die richtige Wahl der Messgröße und des Messbereiches zu achten.
Laboraufgaben dürfen ausschließlich mit isolierten Sicherheitsstrippen durchgeführt werden!
Ordnung: Die Schüler haben in den Labors auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Die Laborplätze sind nach der Übung aufgeräumt zu verlassen.
Speisen und Getränke: Im Labor dürfen keine Speisen und Getränke konsumiert werden.
Das Missachten der Laborordnung führt zum Ausschluss des Schülers/in vom Laborunterricht!